- Frei wählbarer Anlagebetrag1)
- Kündigungsfrist 35 Tage
- Marktgerechter Zinssatz
Kündigungsgeld
Mit Kündigungsgeld sicher anlegen
Legen Sie Ihr Geld als Kündigungsgeld an. Beim Kündigungsgeld Ihrer Raiffeisenbank Südliches Ostallgäu eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie anlegen. Sie erhalten einen marktgerechten Zins, Zinsanpassungen erfolgen bei Bedarf. Aufstockungen zu bestehenden Kündigungsgeldern sind jederzeit möglich. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Produktdaten
Währung | EUR |
Mindestanlagebetrag | 5.000 Euro |
Anlagedauer | unbefristet, keine max. Laufzeit |
Zinsbindungsart | einheitlicher Zinssatz, Zinsanpassungen erfolgen bei Bedarf |
Zinszahlung | Zinszahlung erfolgt vierteljährlich auf Ihr Gutschriftskonto |
Kündigungsfrist | 35 Tage, das bedeutet, um über einen Teil- oder Gesamtbetrag verfügen zu können, müssen Sie das Geld 35 Tage zuvor bei uns kündigen. |
Konditionen
Anlagebetrag | Zinssatz |
ab 5.000 € | 0,01 % |
Zinsen berechnen
Die Höhe Ihrer Zinserträge beim Kündigungsgeld sind abhängig von
- der Höhe Ihrer Einlage und
- von der Anlagedauer.
Geben Sie in den Rechner unten Ihre Anlagesumme und die Anlagedauer ein. Fügen Sie dann den aktuellen Zinssatz hinzu und Sie sehen auf einen Blick, mit welchem Ertrag Sie rechnen können.
Wichtiger Hinweis: Da es sich beim Kündigungsgeld grundsätzlich um eine Einmalanlage handelt, sollten Sie bei der regelmäßigen Sparrate den Betrag "0" eingeben.
Häufige Fragen
Das Kündigungsgeld kann zu jedem Zeitpunkt aufgestockt werden.
Die Zinszahlung erfolgt vierteljährlich auf das von Ihnen zu Beginn festgelegte Gutschriftskonto.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.