- Geld zwischenparken, Zinsen sichern
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- Fairer Zinssatz
VR-Cash-Konto
VR-Cash-Konto: die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wenn Sie möchten sogar täglich.
Ihre Vorteile mit VR-Cash-Konto
- Sie kassieren faire Zinsen.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein.
- Sie können jederzeit auf Ihr Guthaben zugreifen.
Flexibel bleiben
Mit VR-Cash-Konto bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Produktdaten
Währung | Euro |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinsberechnung | taggenaue Saldobetrachtung |
Zinszahlung | vierteljährlich |
Konditionen
Anlagebetrag | Zinsen |
ab 2.500 Euro | 0,00 % |
ab 5.000 Euro | 0,00 % |
ab 25.000 Euro | 0,00 % |
ab 50.000 Euro | 0,00 % |
ab 100.000 Euro | 0,00 % |
Zinsen berechnen
Geben Sie in den Rechner unten Ihre Anlagesumme und die Anlagedauer ein. Fügen Sie dann den angebotenen Zinssatz hinzu und Sie sehen auf einen Blick, mit welchem Ertrag Sie rechnen können.
Häufige Fragen
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da VR-Cash-Konto kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als VR-Cash-Konto anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.