- Attraktive Zinsen und Bonus
- Flexible Laufzeit
- Geld schnell verfügbar
Sparen mit Bonus
VR-BonusPlan
Bonussparen lohnt sich doppelt: Sichern Sie sich attraktive Zinsen und einen zusätzlichen Bonus. Sie haben es in der Hand: Denn wir belohnen Ihre Ausdauer. Je länger Sie sparen, desto höher ist der Bonus.
So sichern Sie sich Ihren Bonus
- Monatlich eine fixe Summe einzahlen
- Sofort attraktive Zinsen erhalten
- Bonus kassieren, sobald die erste Sparphase abgeschlossen ist
- Weitersparen und steigenden Bonus sichern
Flexibel bleiben
Mit VR-BonusPlan bleiben Sie flexibel. Sie können im Rahmen der dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit über Ihr Geld verfügen.1) Alle bis dahin gezahlten Boni sind Ihnen sicher.

VR-Bonusplan
In kleinen Schritten zum großen Ziel
Der Sparplan mit steigendem Bonus. Zusätzlich zum Basiszins erhalten Sie einen wachsenden Bonus ab dem 3. Anlagejahr von 3 % bis zum 15. Anlagejahr von 40 % auf die 12 gezahlten Raten des letzten Ansparjahres.
Produktdaten
Währung | EUR |
Laufzeit | max. 15 Jahre |
Ratenhöhe | mindestens 25,00 EUR - maximal 1.000,00 EUR |
Ratenrhythmus | monatlich |
Mindestlaufzeit | 3 Monate |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Ratenreduzierung | einmalig möglich |
Ratenerhöhung | nicht möglich |
Ratenaussetzung | einmalig pro Vertrag für max. 6 Monate möglich |
Konditionen
Basiszins | 0,01 % |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Bonus
Anspar- bzw. Anlagedauer | Bonus auf jährliche Ratenzahlungen |
3 Jahre | 3 % |
4 Jahre | 4 % |
5 - 7 Jahre | 5 % |
8 - 9 Jahre | 6 % |
10 Jahre | 7 % |
11 Jahre |
8 % |
12 Jahre | 9 % |
13 Jahre | 10 % |
14 Jahre | 20 % |
15 Jahre | 40 % |
Häufige Fragen
Mit VR-BonusPlan können Sie maximal 15 Jahre lang sparen. Danach läuft der Ratensparvertrag automatisch aus.
Die Höhe der Sparrate wird bei Vertragsabschluss einmalig festgelegt. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Sparbetrag im Nachhinein nicht mehr erhöhen können.
Wenn Sie die Sparraten kürzen oder aussetzen möchten, wenden Sie sich an Ihren Berater. Er wird mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.